Halbzeitführung der Schwarz-Gelben reicht nicht für einen Sieg
30. Oktober 2017
Torsten Bock ist zurückgetreten
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Neues Zweitstartrecht für U18-Bundesliga

Bereits mit Beginn der neuen Spielzeit wird es ein separates Zweitstart für die U18-Bundesliga geben, das von U18- und U16-Aktiven genutzt werden kann, die nicht einem Bundeskader angehören. Diese Neuerung wurde auf der jüngsten Fachausschusssitzung des DSV in Ludwigshafen beschlossen. Der Meldetermin für die U18-Bundesliga 2017/2018 wurde aus diesem Grund noch einmal auf den 2. November verlängert.

Der Vorschlag war Beobachtungen über die Spielmöglichkeiten geschuldet, die sich talentierten Aktiven bieten, die nicht in der absoluten Leistungsspitze mitspielen. Diese hatten ergeben, dass von Nachbarvereinen kommende Spieler nach einem Wechsel Schwierigkeiten hatten, an Begegnungen der übrigen Mannschaften des U17-Bundesliga-Klubs teilzunehmen (fehlende Spielstärke, Zeitmangel, zu große Entfernungen), gleichzeitig aber nicht mehr bei ihrem bisherigen Verein aktiv sein konnten. Die Spielmöglichkeiten des in der Entwicklung befindlichen Aktiven beschränkten sich daher mitunter auf nur etwa vier Monate und etwa acht Wochenenden.

Besonderer Clou dieses Beschlusses: Mit der neuen Regelung können talentierte Spieler per Erststartrecht weiter uneingeschränkt im Erwachsenen- wie auch Jugendbereich für ihren Stammverein spielen (selbst bei Landes- und Landesgruppen-Meisterschaften der U18) und bleiben diesen damit weiter komplett erhalten. Dieses könnte im Interesse der Sportart zu einer dringend benötigten Stabilisierung und teilweise sogar Ausweitung des Spielbetriebs der jeweiligen Region führen.

Nach intensiven Diskussionen auf der Tagung gilt die neue Regelung allerdings nicht für Bundeskaderspieler: Nach dem Willen der DSV-Verantwortlichen sollen im Hinblick auf internationale Aufgaben Aktive mit entsprechender Talentperspektive an einen Stützpunkt wechseln, um dort im Ausbildungsprozess komplett nach leistungssportlichen Kriterien trainieren zu können.