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NSV-Vereine müssen Schiedsrichter ausbilden

Der Schiedsrichtermangel ist auch in der Sportart Wasserball vielfach drückend, doch der Norddeutsche Schwimm-Verband (NSV) greift jetzt zu drastischen Maßnahmen: Ab sofort muss jeder Verein, der an einer Jugendmeisterschaft oder einem Jugendpokal des NSV teilnimmt, für jede gemeldete Mannschaft auch jeweils einen Schiedsrichteranwärter zur Ausbildung in seinem Landesverband beim jeweiligen Schiedsrichterobmann anmelden. Erfolgt keine Teilnahme, wird eine Ordnungsgebühr nach Höhe von 1000,- Euro je fehlendem Teilnehmer verhängt.

„Uns gehen die Schiedsrichter aus“, warnt Obmann Karsten Kula (Langenhagen), der beinahe täglich mit dem Problem klarkommen muss. Viele Schiedsrichter seien im Dauereinsatz, und diese Negativentwicklung ist zudem kein reines Problem bei Nord-Titelkämpfen; auf Landes- und Bezirksebene droht der Sportart der Nachwuchs auszugehen. Um die an NSV-Veranstaltungen interessierten Vereine nicht zu verschrecken, sind die Anforderungen für 2019 unabhängig von der Anzahl der gemeldeten Mannschaften allerdings noch einmal auf maximal zwei zu meldende Schiedsrichter begrenzt.

In Gänze soll die Regelung erst 2020 greifen, um den Vereinen mehr Planungssicherheit zu ermöglichen. Die Lehrgangsteilnehmer sind zudem nicht verpflichtet, danach offizielle Spiele auch tatsächlich zu leiten. Dennoch erhoffen sich die NSV-Verantwortlichen um Fachwart Jens Witte (Buxtehude) insgesamt mehr Zuspruch für das Schiedsrichterwesen: „Je mehr wir ausbilden, desto mehr werden übrigbleiben“, setzt Witte auf längerfristige Effekte, und seien diese auch noch so überschaubar: „Selbst zusätzliche Schiedsrichter auf Bezirksebene helfen uns weiter.“