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U23-Spieler demnächst für zwei DWL-Vereine teilnahmeberechtigt?

Der Deutsche Schwimm-Verband macht Ernst mit der Förderung des talentierten Nachwuchses: Bei der heutigen Fachspartensitzung in Düsseldorf gibt es unter zahlreichen Anträgen auch Vorschläge, nach den Spieler bis zum 23. Lebensjahr mit Einschränkungen zum Gewinnen weiterer Erfahrung auch noch für einen zweiten Verein spielen können. Die Auflagen sind allerdings etwas unübersichtlich und gewöhnungsbedürftig.

Für Spieler der U23 darf dann ein Zweitstartrecht für eine Mannschaft erteilt werden, die in der B-Gruppe der DWL spielt. Zudem dürfen Spieler nach Ausscheiden des Vereins aus dem Wettbewerb der A-Gruppe zu einem anderen Verein der A-Gruppe wechseln. Desweiteren können Bundeskader, die unter 23 Jahre alt sind und für einen Verein startberechtigt sind, der sich für die laufende Saison für den Europapokal qualifiziert hat, können ein Zweitstartrecht für einen anderen Verein der DWL erwerben.

Das würde die DWL insbesondere im Männerbereich spielerisch um einiges stärken: Damit könnten beispielsweise die Aktiven des bei den Europaspielen in Baku erfolgreichen 1998er-Jahrgangs um Torschützenkönig Dennis Strelezkij unter den genannten Bedingungen noch bis einschließlich 2021 zusätzlich für einen anderen Verein spielen.